Deutschlandpremiere ist gelungen
Die Einführung des elektronischen Heil- und Kostenplans und des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für Zahnärzte (eHKP/eBZ) war eine große Herausforderung für die AOK Systems. In einer innovativen Gemeinschaftsleistung ist es gelungen, als erster kassenübergreifender Anbieter auf dem Markt zu sein.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen entwickelt sich rasant und bringt jetzt auch Zahnarztpraxen bei den Genehmigungsverfahren für die zahnärztliche Versorgung eine Reihe von Vorteilen. So kann künftig der Heil- und Kostenplan (HKP) online an die Krankenkasse übermittelt werden, die ihn dann ebenfalls auf digitalem Weg bewilligen oder ablehnen kann. Das umständliche Antragsprozedere auf Papier entfällt damit völlig. Die Einführung des elektronischen Heil- und Kostenplans und des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für Zahnärzte (eHKP/eBZ) hat jedoch einen langen Weg hinter sich und wird schon seit vielen Jahren eng von uns begleitet. Das Thema wurde von unserem Produktmanagement in Zusammenarbeit mit der AOK Nordost stark vorangetrieben und mündete in einem IntegrAL-Projekt des AOK-Bundesverbands unter Federführung der AOK Nordost. Dabei stand unser Entwicklungsbereich dem Projekt beratend zur Seite. 2018 folgte der Auftrag, als Vorbereitung die maschinelle Genehmigung umzusetzen und die Regelwerke anzupassen.
Neue Techniken und Komponenten nötig
Nachdem dies verabschiedet war, legte die AOK Systems Mitte 2020 mit der Konzeption und Entwicklung der eHKP/eBZ los. „Die Startphase hat uns viel Kraft gekostet“, erinnert sich Daniel Steinbach, Product Owner für zahnärztliche Leistungen. „Wir mussten viele neue Techniken einsetzen und neue Komponenten einbeziehen, mit denen wir vorher noch nie gearbeitet hatten.“ Mit den Kunden verständigte man sich auf einen Auslieferungsplan, bei dem Prozesse entsprechend der Wichtigkeit umgesetzt und eingeführt wurden. Ab der 17. Kalenderwoche 2021 wurden die unterschiedlichen digitalisierten Antragsformulare für die fachlichen Prozesse Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankung nach und nach ausgeliefert.
Eine der Ersten
Wichtige Unterstützung leistet auch der Bereich Beratung, der die Umsetzung und Einführung eng begleitet. So tauschen die Kolleginnen und Kollegen fortlaufend Informationen über den Projektarbeitsbereich im Kundenportal aus, veranstalten diverse Schulungen, halten Sprechstunden ab und treffen sich regelmäßig mit den Projektleiterinnen und Projektleitern. „Wir waren neben Eigenentwicklungen einzelner Krankenkassen einer der ersten Software-Anbieter, der die Umsetzung für alle Dental-Fallarten vorgenommen hat“, unterstreicht Daniel Steinbach. „Durch diesen glücklichen Umstand konnten unsere oscare®-Kunden frühzeitig in die Testphase einsteigen, die am 1. April 2021 offiziell eingeläutet wurde.“
Erster Echtfall bei der AOK Bayern
Die Pilotphase, bei der erstmals Leistungsfälle mit ausgewählten Zahnarztpraxen und Versicherten im Echtbetrieb ausgetauscht wurden, startete zu Beginn dieses Jahres. Auch hier sind oscare®-Kunden, darunter mehrere AOKs und die Barmer, frühzeitig gestartet. Am 20. Januar war es dann so weit: Als erster oscare®-Kunde nahm die AOK Bayern den eHKP/eBZ-Antrag einer Zahnarztpraxis im Produktivsystem an, um nach Genehmigung einen entsprechenden Antwortdatensatz mittels Telematikinfrastruktur an den Zahnarzt zurückzuschicken. Aktuell wird bereits ein weiteres Update entwickelt, das am 1. Juli erscheinen soll und den Prozess Parodontose berücksichtigt. Doch auch danach ist das Projekt eHKP/eBZ noch lange nicht abgeschlossen. Es existieren bereits weitere Anforderungen von Kundenseite, die ebenfalls umgesetzt werden sollen.