Die analoge Lücke schließen

Bereits zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept in Deutschland verpflichtend eingeführt. Noch in diesem Jahr soll dieses auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ausgeweitet werden. Im Kern geht es dabei darum, die letzte analoge Lücke im Abwicklungsprozess zu schließen. Voraussichtlich im April wird in den Modellregionen Hamburg und Franken ein entsprechender Feldversuch starten.

Mit Digitalen Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps oder Programme gemeint, die Patientinnen und Patienten beispielsweise beim Behandeln chronischer Erkrankungen, psychischer Belastungen oder bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen können. Sie werden von der Ärztin oder dem Arzt genauso verschrieben wie Medikamente oder Physiotherapien. Zugelassene DiGA werden im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelegt und dort transparent zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Daten können heute schon maschinell ausgelesen und übertragen werden. Um die „Apps auf Rezept“ aus den App-Stores der verschiedenen Hersteller beziehen zu können, benötigen Versicherte einen Freischaltcode. Diesen erhalten sie von ihrer Krankenkasse.


Bewilligung noch analog

„Zwar werden die Rechnungsstellung und das Prüfen der Freischaltcode-Gültigkeit schon jetzt digital abgewickelt“, erklärt Thomas Hösemann, Product Owner im Geschäftsbereich Entwicklung. Doch finde der Bewilligungsprozess durch die Krankenkasse nach wie vor manuell – und damit analog – statt. „Im ersten Schritt reicht die oder der Versicherte die DiGA-Verordnung bei der Krankenkasse ein“, beschreibt Hösemann das derzeitige Procedere. Als Nächstes wird dort dann der Freischaltcode bewilligt und den Versicherten zur Verfügung gestellt. Um die verordnete DiGA nutzen zu können, müssen die Nutzer:innen den Freischaltcode zu guter Letzt noch in die DiGA eingeben. Dieser wird im Hintergrund durch den Hersteller bei der entsprechenden Krankenkasse auf Gültigkeit geprüft. Ist diese gegeben, kann die DiGA genutzt werden.


Ein komplexes Verfahren

In Zukunft soll der gesamte Prozess digital vonstatten gehen. Das heißt, dass auch die Einreichung der Verordnung und die Rückmeldung der Krankenkasse inklusive Freischaltcode vollautomatisiert erfolgen kann. Lediglich der letzte Schritt bleibt gleich: „Die Versicherten müssen den Freischalt-Code aus ihrer Kassen- oder gematik-App nur noch in die DiGA übertragen und schon kann es losgehen“, so Hösemann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass über oscare® connect erstmalig eine Kommunikation zwischen dem eRezept-Fachdienst und der Kasse als Kostenträger hergestellt wird: „Dieser Kommunikationsweg wird zukünftig auch in weiteren eVerordungs-Themen vermutlich als Standard gesetzt sein.“ Aufgrund gesetzlicher Vorgaben – die Rückmeldung der Kasse muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen – ist zudem ein starker Fokus auf Ausbau der Automatisierung im Genehmigungsprozess gelegt worden: „Darum haben wir auch den alternativen Papierprozess so durchdacht, dass hier der digitale Prozess mittels eines neuen APD4H-Prozesses möglichst schnell angestoßen wird.“


Auch Feldversuche sind geplant

Voraussichtlich ab April oder Mai wird in den Modellregionen Hamburg und Franken ein Feldversuch in Sachen eVO DiGA starten. Die Erprobungsphase wird vermutlich im dritten Quartal 2025 beendet sein. Anschließend findet die Evaluierung statt. Der bundesweite Start des Verfahrens ist kurzfristig danach vorgesehen. Einen finalen Zeitplan hierfür gibt es jedoch noch nicht.


Autor/in: Daniel Steinbach, Product Suite Manager