Finanzsoftware zweifach zertifiziert

Die achte Zertifizierung der Finanzsoftware GKV-FI gestaltete sich in diesem Jahr einiges aufwändiger. Der Wirtschaftsprüfungsstandard IDW PS 880 für Softwareprodukte wurde trotzdem erfüllt. Vor allem der Wechsel von ERP auf die Technologie S/4HANA FI machte zum ersten Mal auch eine Prüfung des neuen Verfahrens notwendig.

Zum achten Mal in Folge wurde der Finanzbaustein GKV-FI der AOK Systems für den Jahresabschluss der Kassen genauestens unter die Lupe genommen. Auch die achte Zertifizierung belegt die Stabilität und Qualität der klassischen Version ERP, die erneut den Wirtschaftsprüfungsstandard IDW PS 880 für Softwareprodukte erfüllt. Allerdings verursachte der fünfmonatige Zertifizierungsprozess in diesem Jahr einen größeren Aufwand. Erstmals wurde die Finanzsoftware auf zwei unterschiedlichen Technologien einer Prüfung unterzogen. Der laufende Umstieg der AOK-Systems-Kunden von ERP auf S/4HANA FI machte gleich zwei Prüfungen erforderlich. Dafür wurden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg in diesem Jahr etwa 295 Dokumente bereitgestellt.


Neues Verfahren getestet

Grundlage des Zertifizierungsprozesses war das bisherige Softwareentwicklungsvorgehen mit den Ergänzungen zu dem neuen Verfahren. „Die Prüfer interessierten sich zusätzlich für die Projektunterlagen mit den Test- und Abschlussberichten zu S/4HANA“, erklärt Mathias Dollmann. Dabei wurde der Herstellungsprozess inklusive aller bestehenden und aktualisierten Prozessbeschreibungen, Richtlinien und Arbeitsablaufbeschreibungen genau überprüft. „Der Ablauf der Verfahrens- und Produktprüfung für die Jahresrechnung ist jeweils abhängig vom Gesetzgeber, der viele zu berücksichtigende Erlasse oftmals erst Ende des ersten Quartals im Folgejahr veröffentlicht“, legt der Mitarbeiter der Stabsstelle Informationssicherheit und Qualitätsmanagement dar.


Beide Versionen ohne Mängel

Die Mühe hat sich gelohnt und wurde erneut mit einem mängelfreien Prüfbericht belohnt. Das Zertifikat liegt für GKV-FI oscare® sowie erstmals für die Neuentwicklung S/4HANA vor, das ebenfalls ohne Mängel attestiert wurde. Mit der Softwareprüfung nach Vorgaben des Prüfstandards 880 wird von den Wirtschaftsprüfern beurteilt, ob das Softwareprodukt eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht und den auftragsgemäß zugrunde gelegten Kriterien entspricht. Dies umfasst eine Beurteilung, ob die Kriterien durch die Verarbeitungsfunktionen und durch das programminterne Kontrollsystem angemessen umgesetzt sind, sowie ob eine aussagefähige Verfahrensdokumentation vorliegt. Die Wirksamkeit der Programmfunktion wird anhand von Testfällen beurteilt, was ausnahmslos im Zertifikat bestätigt wurde.


Vorteil für die Kunden

Auch die Kunden profitieren davon, wie Mathias Dollmann versichert: „Die Krankenkassen können das Zertifikat ihren Jahresabschlussprüfern vorlegen und ersparen sich so den zusätzlichen Aufwand einer erneuten Prüfung zur Bestätigung, dass die Software GKV-FI einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellt.“ Das ist eine wertvolle Entlastung bei den Jahresabschlussarbeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Finanzen, Revision und IT-Steuerung der Krankenkassen. Bei der 2023 anstehenden Zertifizierung muss erstmals auch die erfolgte Umstellung auf den neuen Releasetakt der AOK Systems berücksichtigt werden. Das Team der Stabsstelle Informationssicherheit und Qualitätsmanagement hat sich mit den Prüfern darauf geeinigt, dass jeweils das Release mit dem Jahresabschluss zur Zertifizierung vorgelegt wird.


Autor/in: Tanja Willeke, Stabsstellenleiterin Informationssicherheit und Qualitätsmanagement