Künftig strukturierter Informationsaustausch
Mehr als zwanzig Jahre lang haben Krankenkassen den Rentenversicherungsträger auf dem Postweg über zu Unrecht eingezogene und wiedererstattete Beiträge informiert. Mit einer neue Benutzeroberfläche der AOK Systems kann die Meldung ab dem 1. Juli elektronisch erfolgen.
Gesetzliche Krankenkassen erhalten von ihren Versicherten nicht nur die Beiträge zur Krankenversicherung, sie sind auch Einzugsstelle für deren Beiträge zur Rentenversicherung. Sofern eine Krankenkasse zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungsbeiträge erstattet, muss der Rentenversicherungsträger (RV) darüber informiert werden. Eine Benachrichtigung ist auch dann erforderlich, wenn eine Meldung aufgrund einer vollständigen Beitragserstattung storniert wurde. Bisher erfolgt diese Mitteilung mit einem vor mehr als zwanzig Jahren vereinbarten Informationsschreiben. Das wird sich jetzt ändern. Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Benachrichtigungen von allen gesetzlichen Krankenkassen im XML-Dateiformat, also einem textbasierten Datensatz für den Austausch strukturierter Informationen, maschinell an den RV übermittelt werden. Das neue papierlose Verfahren spart Versandkosten und ermöglicht künftig eine schnellere Kommunikation mit dem RV-Träger.
Versand der Meldung wird angestoßen
Das „oscare® Meldeverfahren Beitragserstattungen smart“ ermöglicht den Krankenkassen-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Bereich des Beitragsmanagements für Firmenkunden nicht nur eine Plausibilitätsprüfung auf verschiedene Meldedaten, mit dem Programm lassen sich auch mögliche melderelevante Fälle schneller ermitteln. Der Versand der Meldung wird bei der Anwendung über eine zur Erstattung nachgelagerte und eigenständige Funktion angestoßen. „Besonders bei Fehlerfassungen, also dem nachträglichen manuellen Erfassen der Meldung, ist dieses Vorgehen besser als eine an die Erstattung gebundene Lösung“, erklärt Mirco Willhöft, Product Owner im Bereich Beiträge und Finanzen. Für spezielle Fälle wird die Transaktion zur Erstattung um ein Auswahlfeld erweitert. Wird dieses Flag-Feld gesetzt, erfolgt ein direkter Aufruf der nachgelagerten Funktion zum Meldungsversand. Wer die Markierung nicht setzt oder vergisst, kann den Aufruf auch manuell vornehmen. Eine Korrekturfunktion ist jedoch nicht vorgesehen. Eine Berichtigung erfolgt durch Stornierung des bestehenden Datensatzes und einem Neuversand.
Ein straffer Zeitplan
Start für das neue GKV-Produkt „oscare® Meldeverfahren Beitragserstattungen smart“ war Ende vergangenen Jahres. Nach der Konzeption im November ging es dann im März mit der konkreten Umsetzung los. Bereits zum 1. Juli soll die neue Fachanwendung zum Datenaustausch zwischen Krankenkasse und RV komplett ausgeliefert sein und produktiv gehen. „Bis zu diesem Termin wollen wir schon die Datensätze zur Meldung an den RV-Träger an unsere Kundinnen und Kunden übersenden. Das ist ein sehr straffer Zeitplan“, räumt Mirco Willhöft ein. Hinzu kommt, dass das ganze Verfahren zur Erstellung der Meldung und zur Darstellung der bisherigen Kommunikation auf der Benutzeroberfläche Fiori basieren wird. Mit dieser Technologie können smarte Anwendungen für jede Plattform erstellt werden. „Wir konnten zwar in der Vergangenheit mit dieser Technologie schon einige Erfahrungen sammeln, trotzdem ist es immer wieder eine neue Herausforderung“, betont Willhöft.