Mit auf der Förderwelle
Genau 300 Millionen Euro darf der Innovationsausschuss jährlich ausgeben. Alle Mittel für 2016 sind verplant. Insgesamt 91 Projekte werden in der ersten Welle gefördert. Im Februar sind bereits die ersten drei Förderbekanntmachungen für das Jahr 2017 veröffentlicht worden.
Mitte Dezember war die verbindliche Rückmeldefrist für die Projekte abgelaufen, die Mittel aus dem Fördertopf des Innovationsfonds für das Jahr 2016 beantragt hatten. Der Innovationsfonds wurde durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz installiert und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Im Innovationsfonds steht von 2016 bis 2019 jeweils jährlich eine Fördersumme von 300 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Gefördert werden sollen neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Forschungsprojekte, die die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern sollen. Übergeordnetes Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV. Die Mittel für den Fonds werden von der GKV und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesversicherungsamt verwaltet die Finanzmittel des Innovationsfonds.
Alle Themenfelder abgedeckt
Wie groß das Interesse am Innovationsfonds ist, belegen die insgesamt knapp 700 Förderanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro, die für das Jahr 2016 in der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses eingingen. 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung wurden angenommen. Damit wurde eine ausgewogene Verteilung auf alle ausgeschriebenen Themenfelder erreicht. Neben der Evaluation von Selektivverträgen und der G-BA-Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) sind weitere Förderschwerpunkte: Weiterentwicklung der Qualitäts- und Patientensicherheit, Instrumente zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen, innovative Konzepte zur patientenorientierten Pflege sowie zur Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung, administrative und bürokratische Anforderungen der Patientenversorgung sowie der Einsatz von Routinedaten. „Ich bin mehr als zuversichtlich, dass es mit den insgesamt 62 Projekten gelingen wird, wissenschaftliche Erkenntnisse über unsere derzeitige Gesundheitsversorgung zu gewinnen und Entwicklungsarbeit für neue Konzepte und Instrumente zu leisten“, erklärte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses des G-BA, bei der Bekanntgabe der Forschungsprojekte.
Viel Geld für die Kunden
Unter den neuen Versorgungsformen, die mit Mitteln aus dem Innovationsfonds gefördert werden, sind auch 18 Projekte mit AOK-Beteiligung. Ihr Fördervolumen liegt bei 133 Millionen Euro. „Dass wir diese vielen Zuschläge erhalten haben, bestärkt uns in unserem Anliegen, die Versorgungslandschaft mit innovativen und vernetzten Projekten nach vorne zu bringen“, unterstreicht Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Dabei ist die AOK-Gemeinschaft in fast allen Förderbereichen vertreten: So hat etwa die AOK Nordost im Themenfeld „Ländliche Gebiete“ die Nase vorn. Im Bereich „Telemedizin, Telematik und E-Health“ sind die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Rheinland/Hamburg und NordWest mit von der Partie. Die AOK PLUS will im Themenfeld „Arzneimitteltherapiesicherheit“ mit anderen AOKs die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen verbessern. Und auf dem Gebiet der interdisziplinären, sektorenübergreifenden Versorgung konnte sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit einem Projekt durchsetzen. Außerdem ist das WIdO an insgesamt acht Projekten zur Versorgungsforschung beteiligt. Auch weitere Kunden der AOK Systems erhalten Fördergelder. Die Barmer ist an 13 Projekten beteiligt, die durch den Innovationsfonds mit insgesamt 128 Millionen Euro gefördert werden. Und die Hanseatische Krankenkasse unterstützt ein vdek-Projekt zur Verringerung unnötiger Antibiotikaverordnungen.
Die nächste Welle rollt an
Im Februar sind bereits die ersten drei Förderbekanntmachungen für das Jahr 2017 veröffentlicht worden. Zu neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung können themenoffen Anträge gestellt werden, ebenso Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen. Der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte DLR-Projektträger bietet Interessierten eine individuelle Beratung sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Das Einreichen der Anträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal des Projektträgers in elektronischer Form. Außerdem erfolgte in der zweiten Märzhälfte die Entscheidung, ob die 2016 eingereichten Projekte der neuen Versorgungsformen auch zur zweiten Förderwelle gehören werden. Die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen zu den themenspezifischen Bereichen ist für den Spätsommer geplant.
Weitere Informationen zum Innovationsfonts und eine Übersicht der geförderten Projekte finden Sie hier.